- Wenn Sie unter die Personengruppe fallen, die ergotherapeutisch behandelt werden sollte (Siehe: Wer benötigt Ergotherapie) so suchen Sie den Arzt Ihres Vertrauens auf. Sprechen Sie mit ihm über Ihr Krankeheitsbild und die Möglichkeiten die sich durch die Ergotherapie bieten. Gerne können Sie auch bei uns die Behandlungsmöglichkeiten erfragen.
- Der behandelnde Arzt stellt die Diagnose oder erhält entsprechende Berichte aus Spezialkliniken, Krankenhäusern, Reha-Zentren oder Heimen und veranlaßt ergotherapeutische Behandlung.
- Die ärztliche Verordnung enthält Personendaten, Behandlungszahl (z.B. "10 mal Ergotherapie bei..." ), ggf. Vermerke wie "Hausbesuch" oder "in der Gruppe", Behandlungsart motorisch-funktionell, sensorisch-perzeptiv, psychisch-funktionell sowie die Diagnose.
- Der Patient meldet sich telefonisch bei uns (0234/33 877 33) und vereinbart einen ersten Termin. Der Therapeut führt ein Erstgespräch und führt die Befundung durch (z.T. mittels speziellen Testverfahren),und erstellt einen Therapieplan.
Hinweis: Selbstverständlich können bei uns ergotherapeutische Behandlungen auch gegenüber Privatzahlern erbracht werden.
Danach wird die Behandlung durchgeführt. Ich informiere und berate den Patienten und ggf. die Angehörigen, im Rahmen der Behandlung.
Der behandelnde Arzt wird über den Fortgang der Therapie unterrichtet.
Der Ergotherapeut unterliegt der Schweigepflicht.
Abb.1: Paediatrieraum